FAQ
Werden die Kosten für die Physiotherapie von der Krankenkasse übernommen? | Sofern Sie eine Verordnung für Physiotherapie von Ihrem Arzt oder eine Kostengutsprache von Ihrer Krankenkasse haben, werden die Behandlungskosten von Ihrer Grundversicherung übernommen. Dies unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehaltes. |
Wie lange dauert eine Physiotherapie Behandlung? | Die Physiotherapie wird mit Taxpunkten pauschal verrechnet. Das bedeutet, die Therapiedauer ist nicht festgelegt. Bei uns dauert eine Therapiesitzung |
Welche Unterlagen benötige ich bei meinem ersten Termin? | Bei Ihrem ersten Termin benötigen Sie folgendes:
Das Anmeldeformular dürfen Sie im Voraus hier downloaden und ausgefüllt mitbringen. Alternativ können Sie dieses vor Ihrem ersten Besuch bei uns am Empfang ausfüllen. Bitte tragen Sie zu Ihren Therapieterminen bequeme Kleidung, in welcher Sie sich bewegen und auch Übungen ausführen können. |
Was muss ich bei Terminverschiebungen oder Terminstornierungen beachten? | Terminverschiebungen und/oder Terminstornierungen müssen bis spätestens 48 Stunden vorher telefonisch unter 076 837 37 82, per E-Mail auf info@kevinvercammen.praxismail.ch oder via Cenplex Booking App erfolgen. Zu spät abgesagt oder nicht wahrgenommen Termine, müssen wir Ihnen privat (ohne Anspruch auf Rückvergütung durch die Krankenkasse) in Rechnung stellen |
Kann ich die Therapieleistungen auch privat (ohne Rückvergütung der Krankenkasse) in Anspruch nehmen? | Ja, Sie können unsere Therapieleistungen auch privat in Anspruch nehmen. Die Preise hierzu finden Sie auf unserer Preisliste. Bitte beachten Sie, dass private Therapiesitzungen direkt nach der Behandlung mittels Karte zu bezahlen sind. |
Wie ist das Vorgehen bei Langzeit Verordnungen (mehr als 36 Sitzungen für die gleiche Diagnose)? | Krankheit: Im Falle von Krankheit finden Sie das Vorgehen in diesem Dokument Unfall: Sie erhalten vom Arzt die Verordnung (Langzeitbehandlung) inklusive dem 2. Blatt (Kostengutsprachegesuch für Langzeitbehandlung). Bitte geben Sie diese 2 Seiten bei uns ab. Mit diesen können wir bei der Unfallversicherung die Kostengutsprache für weitere Behandlungen anfragen. Ohne diese Kostengutsprache können wir nicht über die Unfallversicherung abrechnen. |