Physiotherapie Uerkental, Kevin Vercammen
Physiotherapie - Sportphysiotherapie - Osteopathische Techniken - Manuelle Therapie - Coaching/Training

FAQ

Werden die Kosten für die Physiotherapie von der Krankenkasse übernommen? 

Sofern Sie eine Verordnung für Physiotherapie von Ihrem Arzt oder eine Kostengutsprache von Ihrer Krankenkasse haben, werden die Behandlungs­kosten von Ihrer Grund­versicherung übernommen. Dies unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehaltes.
Wichtig: Der erste Behandlungstermin muss spätestens fünf Wochen nach der Ausstellung der Verordnung erfolgen. Ansonsten verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit und wir dürfen die Behandlung nicht mehr über die Krankenkasse abrechnen. 

Wie lange dauert eine Physiotherapie Behandlung?

Die Physio­therapie wird mit Tax­punkten pauschal verrechnet. Das bedeutet, die Therapie­dauer ist nicht festgelegt. Bei uns dauert eine Therapiesitzung 
20 bis 30 Minuten. 

Welche Unterlagen benötige ich bei meinem ersten Termin?

Bei Ihrem ersten Termin benötigen Sie folgendes: 

  • Verordnung für Physio­therapie
  • Arztberichte und / oder Auswertungen von MRI, CT und/oder Röntgen
  • Kranken­kassenkarte
  • Im Falle eines Unfalles den Unfallschein

Das Anmeldeformular dürfen Sie im Voraus hier downloaden und ausgefüllt mitbringen. Alternativ können Sie dieses vor Ihrem ersten Besuch bei uns am Empfang ausfüllen.

Bitte tragen Sie zu Ihren Therapieterminen bequeme Kleidung, in welcher Sie sich bewegen und auch Übungen ausführen können. 

Was muss ich bei Terminverschiebungen oder Terminstornierungen beachten?

Terminverschiebungen und/oder Terminstornierungen müssen bis spätestens 48 Stunden vorher telefonisch unter 076 837 37 82, per E-Mail auf info@kevinvercammen.praxismail.ch oder via Cenplex Booking App erfolgen. 

Zu spät abgesagt oder nicht wahrgenommen Termine, müssen wir Ihnen privat (ohne Anspruch auf Rückvergütung durch die Krankenkasse) in Rechnung stellen


Kann ich die Therapieleistungen auch privat (ohne Rückvergütung der Krankenkasse) in Anspruch nehmen?

Ja, Sie können unsere Therapieleistungen auch privat in Anspruch nehmen. Die Preise hierzu finden Sie auf unserer Preisliste. Bitte beachten Sie, dass private Therapiesitzungen direkt nach der Behandlung mittels Karte zu bezahlen sind. 

Wie ist das Vorgehen bei Langzeit Verordnungen (mehr als 36 Sitzungen für die gleiche Diagnose)?

Krankheit: Im Falle von Krankheit finden Sie das Vorgehen in diesem Dokument

Unfall: Sie erhalten vom Arzt die Verordnung (Langzeitbehandlung) inklusive dem 2. Blatt (Kostengutsprachegesuch für Langzeitbehandlung). Bitte geben Sie diese 2 Seiten bei uns ab. Mit diesen können wir bei der Unfallversicherung die Kostengutsprache für weitere Behandlungen anfragen. Ohne diese Kostengutsprache können wir nicht über die Unfallversicherung abrechnen.